|

Bitte beachten Sie:
Falls Sie vermuten, dass von dieser Website aus eines Ihrer Schutzrechte verletzt wird, teilen Sie uns das bitte
umgehend per e-mail mit, damit
zügig Abhilfe geschafft werden kann. Die entsprechenden Teile werden dann umgehend
entfernt!
Alle Informationen auf diesem Server
erfolgen ohne Gewähr für ihre Richtigkeit. In keinem Fall wird für Schäden, die
sich aus der Verwendung der abgerufenen Informationen ergeben, eine Haftung
übernommen. Für Fehler im Text wird ebenfalls keine Haftung übernommen.
Sämtliche Informationen oder Daten, deren Nutzung und die Anmeldung zu
"gsp-Studio's", ebenso sämtliches mit "gsp-Studio's" zusammenhängendes Tun,
Dulden oder Unterlassen unterliegen ausschließlich deutschem Recht.
Das
automatische Auslesen von Daten durch Software ist untersagt.
Eine
kommerzielle Nutzung der Inhalte von "gsp-Studio's" ist nicht erlaubt. Die in "
gsp-WebSite" veröffentlichten Texte, Bilder und Musikstücke sind
urheberrechtlich geschützt.
Nach dem Bundesdatenschutzgesetz wird darauf
hingewiesen, dass personenbezogene Daten von Kunden oder Vertragspartnern (Name,
Anschrift, etc.), sowie im Rahmen des Vertragsverhältnisses weitere benötigte
Daten, ausschließlich für eigene Geschäftszwecke gespeichert und verarbeitet
werden.
Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist Cuxhaven
(c) gsp Tonstudio im Januar 2007
§ 1 Allgemeines - Geltungsbereich
(1) Unsere
Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren
Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nicht
an, es sei denn wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.
Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis
entgegenstehender oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichender Bedingungen
des Bestellers die Lieferung an den Besteller vorbehaltlos ausführen. (2)
Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Besteller zwecks Ausführung
dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich
niederzulegen. Dies gilt insbesondere auch für Vereinbarungen des Bestellers mit
einem unserer Vertriebsbeauftragten. Insbesondere sind mündliche Nebenabsprachen
nur verbindlich, wenn wir sie schriftlich bestätigen. (3) Unsere
Verkaufsbedingungen gelten für alle künftigen Geschäfte mit dem
Besteller. (4) Von uns erstellte Kostenvoranschläge sind keine
Auftragsbestätigung für den Kunden. Vielmehr können wir ohne Angabe von Gründen
die Entgegennahme eine Auftrages ablehnen. (5) Alle von uns
angegebenen Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlich geltenden
Umsatzsteuer (derzeit 16%), Transportkosten und Materialkosten, wenn nicht
anders ausgewiesen. (6) Für von uns kostenlos erbrachte Leistungen,
die nicht gesondert in der Rechnung aufgeführt sind, übernehmen wir keine
Gewährleistung oder Haftung. Dies gilt insbesondere für materielle und
finanzielle Schäden und Folgeschäden, die auf von uns gelieferter fehlerhafter
Ware beruhen.
Tonträger-Vervielfältigung und zugehörige
Arbeiten
§ 2 Auftragserteilung, Angebot und Bestellung (1) Ist die
Bestellung als Angebot gemäß § 145 BGB zu qualifizieren, so können wir dieses
innerhalb von 4 Wochen annehmen. (2) Wir können ohne Angabe von
Gründen die Bestellung des Kunden ablehnen. In diesem Fall haften wir nicht für
finanzielle oder materielle Schäden des Kunden. Insbesondere Verdienstausfall
und Aufwendungen für Vorbereitungen der Bestellung werden nicht von uns
ersetzt. (3) Werden für die Bestellung Vervielfältigungsvorlagen
(digital gespeichertes Bildmaterial, Filme und Tonträger) vom Kunden
eingereicht, die Ergebnis von uns in der Vergangenheit erbrachter
Dienstleistungen sind, so übernehmen wir keine Haftung für Schäden des Kunden,
die auf fehlerhafte, von uns erstellte Vervielfältigungsvorlagen zurückzuführen
sind. (4) Der Kunde hat selbständig die Fehlerfreiheit aller uns übergebenen
Dokumente (insbesondere der CD-Rs, und Filme) zu überprüfen. (5)
Desweiteren bestätigt der Kunde automatisch (ohne weitere schriftliche
Vereinbarung) mit Auftragserteilung die Fehlerfreiheit der überreichten
Tonträger und Druckvorlagen. Der Kunde übernimmt die Haftung für alle
Unzulänglichkeiten der Tonträgervervielfältigung und der Vervielfältigung der
Drucksachen, die auf von ihm gelieferte fehlerhafte Unterlagen zurückzuführen
sind.
§ 3 Unterlagen - Werkzeuge
(1) Der Besteller legt die
für die Tonträger- und Drucksachenherstellung erforderlichen Unterlagen
kostenlos in schriftlicher eindeutiger Form dem Auftrag bei. Falls die
Materialien nicht unmittelbar für das von uns angewandte Produktionsverfahren
anwendbar sind, sind wir berechtigt - ohne weitere Rücksprache mit dem Besteller
- notwendige Extrabearbeitungen zum jeweils gültigen Stundensatz auf Kosten und
Rechnung des Bestellers vorzunehmen. Zu diesem Zwecke sind wir außerdem
berechtigt, die CD-Produktion auf unbestimmte Zeit zu verzögern. Sollten durch
falsche, mißverständliche oder verspätete Angaben des Bestellers Mehrkosten bei
der Produktion des Tonträgers oder den Drucksachen entstehen, so hat der
Besteller diese zu tragen. (2) Bänder, grafische Unterlagen,
Lithographien und Filme, welche der Besteller uns zur Herstellung eines
Tonträgers zur Verfügung stellt, dürfen nach der Verwendung auf Kosten und
Gefahr des Bestellers zurückgesandt werden. Im Falle des von uns zu vertretenden
Verlustes von Bänder, grafische Unterlagen, Lithographien und Filmen, welche
sich im Eigentum des Bestellers befinden, haben wir den Materialwert der
verlustig gegangenen Sache zu ersetzen. Die neuerlichen Herstellungskosten oder
darüber hinausgehende Schäden haben wir nicht zu ersetzen. Für die Herstellung
von Sicherheitskopien ist der Besteller verantwortlich. (3) Die von
uns zur Herstellung der Tonträger erzeugten Bänder, graphischen Unterlagen,
Filme, Lithographien und Werkzeuge bleiben unser Eigentum und sind im
Fertigungspreis nicht enthalten.
§ 4 Preise -
Zahlungsbedingungen
(1) Wir behalten uns das Recht vor, unsere Preise
entsprechend zu ändern, wenn nach Abschluß des Vertrages Kostensenkungen oder
Kostenerhöhungen, z.B. aufgrund Materialpreissteigerungen eintreten. Diese
werden wir dem Besteller auf Verlangen nachweisen. (2) Die gesetzliche
Mehrwertsteuer ist nicht in unseren Preisen eingeschlossen. Sie wird in
gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert
ausgewiesen. (3) Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher
Vereinbarung. (4) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts
anderes ergibt, ist der Kaufpreis zu 75% der voraussichtlichen Summe bei
Auftragserteilung fällig. Der Restbetrag wird bei Lieferung bzw. Abholung der
Ware durch den Besteller fällig. Kommt der Besteller in Zahlungsverzug, so sind
wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 4 % über dem jeweiligen Diskontsatz
der Deutschen Bundesbank jährlich zu fordern. Falls wir in der Lage sind, einen
höheren Verzugsschaden nachzuweisen, sind wir berechtigt, diesen geltend zu
machen. Der Besteller ist jedoch berechtigt, uns nachzuweisen, daß uns als Folge
des Zahlungsverzugs kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden
ist. (5) Die Hereingabe von Wechseln ist nicht gestattet. (6)
Aufrechnungsrechte stehen dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche
rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Wegen
bestrittener Gegenansprüche steht dem Besteller kein Zurückbehaltungsrecht zu. §
5 Lieferung - Gefahrübergang (1) Sofern nichts anderes vereinbart ist,
erfolgt die Abholung der Ware durch den Kunden. (3) Teillieferungen
und damit verbundene Teilerfüllung der Bestellung bleiben
vorbehalten. (4) Bei Postversand der Ware und berechtigten
Rücksendungen werden die kostengünstigsten Versandkosten übernommen.
§
6 Lieferzeit
(1) Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt
die Abklärung aller technischen Fragen, insbesondere den Eingang der
vollständigen Produktionsunterlagen voraus. (2) Die Lieferfrist wird
in schriftlich oder mündlicher Form von uns jeweils gesondert mit dem Kunden
vereinbart. Sie kann die Dauer von 4 Monaten überschreiten. (3)
Geraten wir aus Gründen, die wir zu vertreten haben, in Lieferverzug, so ist die
Schadenersatzhaftung im Fall gewöhnlicher Fahrlässigkeit
ausgeschlossen. (4) Setzt uns der Besteller, nachdem wir bereits in
Verzug geraten sind, eine angemessene Nachfrist mit Ablehnungsandrohung, so ist
er nach fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist berechtigt, vom Vertrag
zurückzutreten. Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung in Höhe des
vorhersehbaren Schadens stehen dem Besteller nur zu, wenn der Verzug auf Vorsatz
oder grober Fahrlässigkeit beruht. Im übrigen ist die Schadenersatzhaftung auf
50 % des eingetretenen Schadens begrenzt. (5) Die Haftungsbegrenzungen
gemäß Abs. 2 und Abs. 3 gelten nicht, sofern ein Fixgeschäft vereinbart wurde.
Gleiches gilt dann, wenn der Besteller wegen des von uns zu vertretenden Verzugs
geltend machen kann, daß sein Interesse an der Vertragserfüllung weggefallen
ist. (6) Lieferverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von
Ereignissen, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen -
als solche gelten die Umstände, die mit Sorgfalt einer ordentlichen
Betriebsführung nicht verhindert werden können, insbesondere nicht zu
vertretende technische Schwierigkeiten oder Leistungsstörungen bei unseren
Lieferanten und deren Unterlieferanten - haben wir auch bei verbindlich
vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. In einem solchen Fall sind
wir berechtigt, die Lieferung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer
angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten
Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. (7) Wenn die
Behinderung länger als 4 Monate dauert, ist der Besteller nach angemessener
Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom
Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferzeit oder werden wir von
unseren Verpflichtungen frei, so kann der Besteller hieraus keine
Schadenersatzansprüche herleiten. Voraussetzung einer Berufung auf vorgenannte
Umstände ist die sofortige Benachrichtigung des Bestellers.
§ 7
Mengen- und Fertigungstoleranzen
(1) Vertragsgemäß sind insbesondere
die gelieferten Tonträger, die leicht abweichende Track- und Pausenlängen im
Vergleich zum Original haben. Als leichte Abweichung zu werten ist z.B. eine
zehn-sekündige Differenz der Gesamtspielzeit fertiger Tonträger im Vergleich zum
eingesandten Original-Tonträger.
§ 8 Gewährleistung -
Schadensersatz
(1) Der Besteller hat die gelieferte Ware bei Eingang
auf Mängel hin unverzüglich zu untersuchen. Beanstandungen werden nur
berücksichtigt, wenn sie innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Ware - bei
verborgenen Mängeln nach Entdeckung,schriftlich unter Beifügung von Belegen
erhoben werden. (2) Beanstandete Ware darf nur mit unserem
Einverständnis zurückgesandt werden. (3) Nichterhalt einer bestellten
Warenlieferung ist spätestens 8 Tage nach Zugang der Warenrechnung
anzuzeigen. (4) Die Haftung für andere als Fabrikations- oder
Materialfehler ist ausgeschlossen Ein technischer Produktionsfehler bei Compact
Discs liegt vor, wenn Abweichungen zu den technischen Daten des
Phillips-Redbooks vorliegen. (5) Im Gewährleistungsfall leisten wir
nach unserer Wahl Ersatzlieferung oder Gutschrift. (6) Sollte eine
Ersatzlieferung fehlschlagen oder sich aus Gründen, die wir zu vertreten haben,
über eine angemessene Frist hinaus verzögern, so ist der Besteller nach seiner
Wahl berechtigt, Wandlung oder Minderung zu verlangen. (7) Soweit sich
nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Bestellers -
gleich aus welchen Rechtsgründen - ausgeschlossen. Wir haften deshalb nicht für
Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind. Insbesondere
haften wir nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des
Bestellers. (8) Vorstehende Haftungsfreizeichnung gilt nicht, soweit
die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Sie gilt
ferner dann nicht, wenn der Besteller wegen des Fehlens einer zugesicherten
Eigenschaft Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung gemäß §§ 463, 480 Abs.
2 BGB geltend macht. (9) Sofern wir fahrlässig eine Kardinalpflicht
oder eine vertragswesentliche Pflicht verletzen, ist unsere Ersatzpflicht auf
den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt. (10) Die
Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate, gerechnet ab Gefahrenübergang.
§ 9 Eigentumsvorbehalt
(1) Bis zur vollständigen Bezahlung
unserer Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller bleiben die
verkauften Waren unser Eigentum. Der Besteller ist befugt, über die gekaufte
Ware im ordentlichen Geschäftsgang zu verfügen. (2) Die aus dem
Weiterverkauf entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Besteller schon
jetzt insgesamt bzw. in Höhe unseres etwaigen Miteigentumsanteils zur Sicherung
an uns ab. Er ist ermächtigt, diese bis zum Widerruf oder zur Einstellung seiner
Zahlungen an uns für unsere Rechnung einzuziehen. Zur Abtretung dieser
Forderungen ist der Besteller auch nicht zum Zwecke der Forderungseinziehung im
Wege des Factoring befugt, es sei denn, es wird gleichzeitig die Verpflichtung
des Factors begründet, die Gegenleistung in Höhe unseres Forderungsanteils
solange unmittelbar an uns zu bewirken, als noch Forderungen unsererseits gegen
den Besteller bestehen. (3) Zugriffe Dritter auf die uns gehörenden
Waren und Forderungen sind uns vom Besteller unverzüglich mit eingeschriebenem
Brief mitzuteilen. (4) Die Ausübung des Eigentumsvorbehalts bedeutet
nicht den Rücktritt vom Vertrag. (5) Die Waren und die an ihre Stelle
tretenden Forderungen dürfen vor vollständiger Bezahlung unserer Forderungen
weder an Dritte verpfändet noch zur Sicherung übereignet oder abgetreten
werden. (6) Übersteigt der Wert der Sicherheiten unsere Forderungen um
mehr als 20%, so werden wir auf Verlangen des Bestellers insoweit Sicherheiten
nach unserer Wahl freigeben.
§ 10 Urheberrechte
Warenkennzeichnung
(1) Der Besteller garantiert, daß einer
Herstellung und Vervielfältigung der vertragsgegenständlichen Tonträger keine
gesetzlichen Ge- und Verbote sowie keine Rechte Dritter, insbesondere Urheber-,
Verlags-, Künstler-, Warenzeichen- und Musterschutzrechte entgegenstehen. Der
Besteller stellt uns von sämtlichen Ansprüchen frei, die aus einer Verletzung
vorgenannter Rechte gegen uns geltend gemacht werden. Dies gilt insbesondere
auch für diesbezüglich anfallende Anwalts- und Prozeßkosten. (2)
Sämtliche Urheberrechtslizenzen, Copyrightgebühren, Tantiemen und dergleichen
sind vom Besteller für alle in Auftrag gegebenen und hergestellten Tonträger an
die Bezugsberechtigten, insbesondere an die Urheberrechtsgesellschaften zu
entrichten. Der Besteller entbindet uns von jeder diesbezüglichen Verantwortung.
Werden diesbezüglich von dritter Seite Forderungen gegen uns geltend gemacht, so
begleicht der Besteller die daraus resultierenden Schäden und hält uns bei allen
anfallenden Kosten schad- und klaglos.
Tonstudio
§ 11
Auftragserteilung und Auftragsbeendigung
(1) Es gelten alle
vorstehenden Vertragsbedingungen. (2) Ein vom Kunde erteilter und von
uns bestätigter Auftrag beginnt mit unserer Ausführung der ersten für die
Produktion notwendigen Arbeitsschritte. (3) Den Vertragspartnern
bleibt vorbehalten, einen vereinbarten Termin ohne Angabe von Gründen fristlos
zu streichen. Beide Vertragsparteien können bis vorstehend unter (2)
beschriebenen Auftrags-Beginn vom Vertrag zurücktreten. Im Falle, daß
GreatSoundProductions einen vereinbarten Termin streicht oder vom Vertrag
zurücktritt, übernehmen wir keine Haftung für dem Kunden entstandene Schäden.
Insbesondere alle finanziellen Schäden, wie z.B. Verdienstausfall und
Nebenkosten der Produktion (z.B. Bezahlung von Leihfahrzeugen und Instrumenten
aller Art, Fahrtkosten etc.) werden nicht ersetzt. (4) Generell
erfolgt die Abrechnung der Dienstleistung nach Zeit. (5) Der Kunde
kann sich auf Wunsch auf Grundlage der derzeit gültigen Preisliste auch einzelne
dort aufgeführte Arbeitschritte (z.B. CD-R- Vervielfältigungen) pauschal in
Rechnung stellen lassen. (6) Der Auftrag endet mit Übergabe der zum
Auftrag gehörenden Tonträger (in der Regel 2 Audio CD-Rs).
§ 12
Qualität der Dienstleistung
(1) Wir bemühen uns, hochwertige Arbeit
zu leisten. Zufriedenstellende Ergebnisse können wir allerdings nicht
garantieren. (2) Wünscht der Kunde bei Auftragserteilung nicht
ausdrücklich und schriftlich, daß alle oder spezielle Dienstleistungen in seinem
Beisein erbracht werden, können die Arbeiten ohne Rücksprache mit dem Kunden in
seiner Abwesenheit vorgenommen werden. Kundenwünsche müssen schriftlich im
Vertrag niedergelegt sein. (3) Alle Arbeitsschritte werden von
GreatSoundProductions nach eigenen Maßstäben für technisch Durchführbarkeit und
Ästhetik ausgeführt. Alle in der Auftragserteilung nicht genau umschriebenen
Dienstleistungen können wir ohne Rückfrage beim Kunden nach eigenen Kriterien
durchführen. (4) Insbesondere kann der Kunde keine Ansprüche auf
Korrektur geltend machen, wenn z.B. Gesang oder Instrumente der fertiggestellten
Tondokumente nicht in der gewünschten Lautstärke zu hören sind, wenn zu viele,
keine oder nicht erwünschte Effekte (wie z.B. Hall und Chorus) auf einzelne
Klangereignisse angewendet wurden. (5) Die Erstellung einer
"Master-CD-R" ist nicht gleichbedeutend mit der Erstellung eines "Pre-Masters"
für die CD-Vervielfältigung. Letzteres erfordert zusätzliche Arbeitsschritte
(z.B. Lautstärkeangleichung der Lieder untereinander, weitergehende
Mehrkanal-Kompression, Pausenkorrektur, Änderung der Reihenfolge,
etc.)
§ 13 Ton- und Datenträger
(1) Der Kunde hat keinen
Anspruch auf Probeexemplare der erstellten Tondokumente während des
Produktionsprozesses. (2) Zur Kontrolle der Tondokumente stehen dem
Kunden die Anlagen des Tonstudios zur Verfügung. Als Mindeststandard garantieren
wir einen CD-Player und eine Verstärkungsanlage (in beliebiger Ausführung) nebst
zweier Lautsprecherboxen. Wir behalten uns vor, ohne Angabe von Gründe alle
weiteren Elemente des Studios auszutauschen. (3) Der Kunde hat keinen
Anspruch auf Kontrolle der Tondokumente mit verschiedenen Wiedergabesystemen
(insbesondere gilt dieser Ausschluß für Autoradios, portable Kassettenrecorder,
portable CD-Player, etc.) (3) Die Tonträger werden nur bei
vollständiger Bezahlung des Aufrages an den Kunden überreicht. (4) Die
Mehrspuraufnahmen werden auf Daten- CD-Rs gespeichert. Sie enthalten die
erstellten Tonaufzeichnungen in Form von Logic Audio (Prog. der Firma
Emagic). (5) Es besteht kein Anspruch auf kostenlose Formatwandlung
der Original-Mehrspuraufnahmen (z.B. für eine Fortsetzung der Produktion in
einem anderen Tonstudio)
Bei juristischen Angelegenheiten
§ 14
Gerichtsstand - Erfüllungsort
(1) Sofern der Besteller Vollkaufmann
ist, ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand. Wir sind jedoch berechtigt, den
Besteller auch seinem Wohnsitzgericht zu verklagen. (2) Sofern sich
aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz
Erfüllungsort.
§ 15 Salvatorische Klausel
(1) Sollten einer
oder mehrere Paragraphen dieser AGB gegen geltendes Recht der Bundesrepublik
Deutschland verstoßen und daher ungültig sein, so behält die AGB als Ganzes ihre
Gültigkeit. (2) Ungültige Passagen werden durch rechtsgültige, den
ursprünglichen Aussagen am ehesten entsprechenden Inhalten ersetzt.
Auf
Wunsch lassen wir Ihnen gerne eine Papier-Ausgabe der AGB's zu
kommen.
(c) gsp im Januar `07
|